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22.09.2016 – PNP – Fischerinnung Hals klagt gegen den Freistaat

Am Montag beginnt das Verfahren am Regensburger Verwaltungsgericht

„Fischerinnung Hals gegen den Freistaat Bayern“ wird es am kommenden Montagvormittag am Regensburger Verwaltungsgericht heißen, wenn um 10 Uhr die mündliche Verhandlung eröffnet werden wird. Grund der Klage ist eine sogenannte wasserrechtlichen Bewilligung, die das Landratsamt Passau in Vertretung des Freistaats Bayern den Passauer Wasserkraftwerken erteilt hat. Doch was genau bedeutet das?

Seit den 60er Jahren betreibt die Wasserwerke Passau Gmbh, eine 100-prozentige Tochter der Passauer Stadtwerke, die Wasserkraftanlage Oberilzmühle . Um öffentliche Gewässer aufstauen und so Strom erzeugen zu können, bedarf es einer wasserrechtlichen Bewilligung, die alle dreißig Jahre erneuert werden muss. Als das Landratsamt Passau den Wasserkraftwerken nun einen neuen solchen Bewilligungsbescheid erteilte, nutze die Fischerinnung Hals, Inhaberin des Fischereirechts im Bereich der Oberilzmühle, die Gelegenheit, gegen diesen Bescheid in seiner Gesamtheit Klage zu erheben. Denn sobald eine solche Bewilligung einmal rechtskräftig ist, ist es nicht mehr so leicht möglich, dagegen vorzugehen, es sei denn, eine konkrete Auflage würde verletzt. Viel möchte Alfred Schneider, Geschäftsführer und zweiter Vorsitzende der Halser Fischerinnung, zu dem Verfahren allerdings noch nicht sagen, nur: „Mit der Bewilligung waren wir nicht einverstanden“. Laut dem Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Regensburg Dr. Martin Hermann befürchtet die Fischerinnung, der Bescheid könnte wichtige Umweltvorschriften verletzen. Außerdem sorgen sich die Mitglieder der Fischerinnung wohl um ein Schutzgebiet, sollte tatsächlich der Schwellbetrieb zugelassen werden. „Schwellbetrieb, das heißt, dass in einem bestimmten, kurzen Zeitraum sehr viel angestautes Wasser auf einmal abfließen soll“, erklärt Hermann. Auch Abwägungsfehler, durch die ihr Schäden an ihren Rechten entstehen könnten, kritisiere die Halser Fischerinnung. „Einzelheiten werden sich aber natürlich erst im Laufe der Verhandlung zeigen“, so Hermann.

An den Diskussionen, die der Bewilligung vorausgegangen waren, waren alle Betroffenen beteiligt gewesen, also auch der Naturschutz oder die Fischerinnung Hals selbst. „Es kann aber natürlich trotzdem sein, dass die Interessen der Fischerinnung nicht in dem Umfang gewürdigt wurden, wie sie sich das gewünscht hätten“, meint Gottfried Weindler, Chef der Stadtwerke Passau und damit auch der Wasserkraftwerke GmbH, die im Verfahren beigeladen ist.

Noch kann man nicht sagen, was sich konkret ändern würde, wenn die Klage der Fischerinnung Hals erfolgreich wäre. „Da kann ich dem Gericht in seiner Arbeit nicht vorgreifen“, erklärt Birgit Bachl vom Landratsamt Passau. „Die Kritikpunkte der Fischerinnung Hals sind zahlreich – ein richtiger Katalog“, meint die Büroleiterin des Landrats. Das Verfahren sei dementsprechend komplex und könne sich durchaus eine Weile hinziehen. „Das kommt aber auch auf die Argumentationsfreudigkeit der Konfliktparteien an. Genauso gut kann sich das Ganze am Montag bereits klären – entweder, weil die beiden sich einigen oder weil nach der Verhandlung und anschließenden Beratung schon ein Urteil gefällt werden kann“, wägt Hermann ab. Zumindest sei dies das Ziel der Verhandlung. − ast

Zum Foto: Um eine Bewilligung für den Betrieb der Wasserkraftanlage Oberilzmühle dreht sich der Streit. − F.: Jäger

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